Wer online eine Kanzlei für Ausländerrecht sucht
Niemand sucht einfach „Anwalt“. Gesucht wird der eigene Fall: „Aufenthaltstitel“, „Einbürgerung“, „Familiennachzug“, „Blaue Karte EU“. Und oft vom Ausland aus, vor dem Umzug, im Vergleich von Kanzleien, die man nicht besuchen kann.
Deshalb arbeitet die Website einer Kanzlei für Migrationsrecht härter als fast jede andere: Sie ist Büro, Wartezimmer und Erstgespräch zugleich.
Eine Seite pro Verfahren statt einer Liste
Der häufigste Fehler ist eine Seite „Rechtsgebiete“ mit fünfzehn Verfahren in je einer Zeile. Google hat nichts zu zeigen, wenn die Website ein Verfahren nur nennt. Jedes Verfahren, das die Kanzlei wirklich betreut, verdient eine eigene Seite: für wen, Voraussetzungen, übliche Dauer, Unterlagen und was die Kanzlei übernimmt.
Ein gutes Beispiel ist Blue Oak Immigration, eine spanische Online-Kanzlei für Ausländerrecht: eine Seite für jedes Verfahren, vom Visum für digitale Nomaden bis zur Einbürgerung nach Aufenthalt und zum Familiennachzug, dazu ein Blog.
Sprachen: für die schreiben, die Sie suchen
Mandanten im Migrationsrecht kommen per Definition aus aller Welt. Eine rein deutsche Website schließt viele aus, und maschinelle Übersetzung bei einem Rechtsthema weckt Zweifel genau dort, wo Vertrauen nötig ist.
Blue Oak Immigration veröffentlicht auf Spanisch und Englisch. In Deutschland sind Deutsch und sauber geschriebenes Englisch ein vernünftiges Minimum, dazu eine dritte Sprache, wenn Ihre Mandanten sie sprechen.
Die Beratung online buchbar machen
Wer tausende Kilometer entfernt lebt, ruft nicht zu Bürozeiten an. Ein sichtbarer Knopf für einen Beratungstermin und ein kurzes Formular bringen mehr als eine Telefonnummer.
Fragen Sie nur ab, was für die Einschätzung des Falls nötig ist: Der Aufenthaltsstatus eines Menschen ist eine heikle Information, und je weniger Daten vor dem Gespräch erhoben werden, desto einfacher ist die DSGVO einzuhalten.
Impressum und Berufsrecht
Neben den Angaben nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz verlangt die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung von Rechtsanwälten weitere Angaben: zuständige Rechtsanwaltskammer, gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in dem sie verliehen wurde, die berufsrechtlichen Regelungen und die Berufshaftpflichtversicherung. Werbung ist nach § 43b BRAO erlaubt, solange sie sachlich über die berufliche Tätigkeit informiert.
Stimmt das alles, zeigt die Website, was Mandanten sehen wollen: eine seriöse Kanzlei.
Womit Sie anfangen
Hat die Kanzlei schon eine Website, geben Sie zuerst jedem Verfahren eine eigene Seite und ergänzen Sie Englisch. Wenn nicht: unsere Website-Pakete, mit eigenem Design, Domain auf Ihren Namen und schriftlichem Festpreis.